OLG Düsseldorf - Urteil vom 12.01.2016
I-24 U 62/15
Normen:
BGB § 535 Abs. 1;
Fundstellen:
ZMR 2017, 639
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, vom 26.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 412/10

Ansprüche des Mieters einer Gewerbeimmobilie vor Übergabe sämtlicher SchlüsselRechte des Mieters wegen Nichterteilung der erforderlichen Konzession zum Betrieb eines Restaurants mangels Bau- bzw. NutzungsänderungsgenehmigungVoraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Vermieters wegen Verletzung der Rückbauverpflichtung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.01.2016 - Aktenzeichen I-24 U 62/15

DRsp Nr. 2017/9513

Ansprüche des Mieters einer Gewerbeimmobilie vor Übergabe sämtlicher Schlüssel Rechte des Mieters wegen Nichterteilung der erforderlichen Konzession zum Betrieb eines Restaurants mangels Bau- bzw. Nutzungsänderungsgenehmigung Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Vermieters wegen Verletzung der Rückbauverpflichtung

1. Das Recht des Mieters auf alleinigen Besitz der Schlüssel ist indes einunverzichtbarer Bestandteil des Mietvertrages. Die Übergabe der Mietsache an denMieter ist daher erst dann erfolgt, wenn ihm der Vermieter sämtliche Schlüssel fürdas Mietobjekt übergeben hat. 2. Wird die Mietsache zum Betrieb eines Restaurants vermietet und erhält der Mieternicht die für die Eröffnung erforderliche Konzession, weil keine Bau- oderNutzungsänderungsgenehmigung für das Mietobjekt vorliegt, ist die Miete auf Nullgemindert. 3. Schadensersatz wegen Verletzung der Rückbauverpflichtung kann der Vermietergrundsätzlich nur verlangen, wenn er dem Mieter zuvor erfolglos gemäß § 281 Abs.1 S. 1 BGB eine Frist zur Erfüllung seiner Rückbaupflicht gesetzt hat. Voraussetzungfür eine wirksame Fristsetzung ist, dass der Vermieter die vom Mieter erwartetenArbeiten konkret bezeichnet.

Tenor