KG - Urteil vom 01.03.2012
8 U 197/10
Normen:
BGB § 546;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 11.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 21/10

Ansprüche des Untervermieters gegen den Untermieter nach Wegfall des Hauptmietverhältnisses

KG, Urteil vom 01.03.2012 - Aktenzeichen 8 U 197/10

DRsp Nr. 2012/18883

Ansprüche des Untervermieters gegen den Untermieter nach Wegfall des Hauptmietverhältnisses

Die Berufung des Klägers gegen das am 11. November 2010 verkündete Urteil der Zivilkammer 12 des Landgerichts Berlin wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung des Beklagten zu 1), wird das am 11. November 2010 verkündete Urteil der Zivilkammer 12 des Landgerichts Berlin abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, die im zweiten Obergeschoss des ehemaligen Gemeindezentrums ##### in der ################### Berlin gelegenen Räume der früheren Wohnung Nr.3 bestehend aus sechs Zimmern, einem Bewirtschaftungsraum, zwei Bädern, einem WC, einer Küche, einem Flur, einer Loggia und einer Terrasse, sowie die darunter befindlichen Räume der früheren Wohnung Nr.2 im ersten Obergeschoss rechts hinten - mit Blickwinkel vom Treppenhaus aus gesehen - bestehend aus zwei Zimmern, einer Küche, einem Bad, einem Flur und einer Terrasse zu räumen und an die #########, vertreten durch die ########################### Berlin herauszugeben;

2. Der Beklagten zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 8.648,40 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 1. August 2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.