Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 28.12.2022 wird zurückgewiesen.
I.
Die Beklagte wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen die Versagung der Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Hauptsacheverfahren, in dem die Klägerin die Beklagte auf Beseitigung einer auf dem Vereinsgelände der Klägerin befindlichen Hütte sowie auf Zahlung ausstehender Nutzungsentschädigung in Anspruch nimmt.
II.
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