1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Schwerin vom 30.05.2018 -
2. Die Revision gegen diese Entscheidung wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Rahmen einer Zahlungsklage um die richtige Berechnung der Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit. Beide Zuschläge sind als prozentuale Aufschläge auf einen Basiswert geschuldet und der Streit dreht sich um die Frage, welcher Basiswert der Berechnung zu Grunde gelegt werden muss.
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