LAG Düsseldorf - Urteil vom 28.04.2017
10 Sa 817/16
Normen:
BGB § 611; BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
ArbG Essen, vom 25.08.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1525/16

Auslegung des Arbeitsvertrages hinsichtlich der Bezugnahme auf den BAT

LAG Düsseldorf, Urteil vom 28.04.2017 - Aktenzeichen 10 Sa 817/16

DRsp Nr. 2017/11044

Auslegung des Arbeitsvertrages hinsichtlich der Bezugnahme auf den BAT

1. Zur Auslegung einer arbeitsvertraglichen Vergütungsvereinbarung als dynamische Verweisung auf das Vergütungssystem des BAT.2. Zur Tarifsukzession im öffentlichen Dienst von BAT zu TVöD-VKA.

1. Erhält ein Arbeitnehmer nach dem Arbeitsvertrag "eine monatliche Vergütung der Gruppe: Kr I", so kann dies nur als Bezugnahme auf den BAT verstanden werden. Das gilt umso mehr, wenn dem Arbeitnehmer von Beginn an eine Vergütung exakt nach der Vergütungsgruppe Kr I des BAT gezahlt wurde. 2. Die so ermittelte vertragliche Regelung der Parteien ist durch die Nichtfortschreibung des BAT lückenhaft geworden. Diese Lücke ist nach der Tarifsukzession durch Anwendung des TVöD für den jeweiligen Bereich (hier: VKA) zu schließen.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 25.08.2016 - 5 Ca 1525/16 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.391,63 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2016 zu zahlen.

2. 3. II. III.