LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 11.01.2018
5 Sa 160/15
Normen:
BGB § 611; BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 05.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1286/14

Auslegung des Arbeitsvertrages hinsichtlich eines Anspruchs auf Weitergabe von tarifvertraglichen Vergütungserhöhungen

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.01.2018 - Aktenzeichen 5 Sa 160/15

DRsp Nr. 2018/4549

Auslegung des Arbeitsvertrages hinsichtlich eines Anspruchs auf Weitergabe von tarifvertraglichen Vergütungserhöhungen

1. Die Bezugnahme auf Tarifverträge in einem vor der Schuldrechtsreform abgeschlossenen Arbeitsvertrag ist in der Regel als sogenannte Gleichstellungsabrede auszulegen. 2. Eine solche Gleichstellungsabrede beinhaltet, dass auf die "jeweils geltenden" Verträge nur insoweit Bezug genommen wird, wie sie bei einem tarifgebundenen Arbeitnehmer reichen würden. Eine insoweit in Bezug genommene Dynamik endet, wenn der Arbeitgeber wegen Wegfalls seiner Tarifgebundenheit nicht mehr normativ an künftige Tarifentwicklungen gebunden ist.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 5. Februar 2015, Az. 2 Ca 1286/14, abgeändert und die Klage abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611; BGB § 133; BGB § 157;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Anwendbarkeit von Tarifverträgen des Einzelhandels in Rheinland-Pfalz auf ihr Arbeitsverhältnis und daraus folgende Vergütungsansprüche des Klägers.

1. 2. 3.