Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz - Einzelrichter - vom 15. Januar 2014 wird zurückgewiesen.
2)Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3)Das vorbezeichnete Urteil des Landgerichts Koblenz ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
I.
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