Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 1. März 2012 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Parteien ist im Streit, ob der Klägerin gegenüber der Beklagten aufgrund einer Vereinbarung vom 3. Januar 2006 eine Abfindung zusteht und ob, für den Fall dass dieser Anspruch besteht, die Beklagte berechtigt ist, gegen die dann zu zahlenden 36.300,00 € brutto mit einem Betrag von 5.999,30 € netto wegen eingesetzter Fortbildungskosten für die Klägerin aufzurechnen.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|