LAG Niedersachsen - Urteil vom 25.09.2012
1 Sa 497/12
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 387; BGB § 611; BNotO § 48a; BNotO § 56;
Vorinstanzen:
ArbG Hannover, vom 01.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 241/11

Auslegung einer Abfindungszusage; Voraussetzungen der Aufrechnung mit Ansprüchen auf Erstattung von Fortbildungskosten

LAG Niedersachsen, Urteil vom 25.09.2012 - Aktenzeichen 1 Sa 497/12

DRsp Nr. 2012/20886

Auslegung einer Abfindungszusage; Voraussetzungen der Aufrechnung mit Ansprüchen auf Erstattung von Fortbildungskosten

Die Auslegung einer "Abfindungszusage" für das Verbleiben einer Notariatsfachangestellten bis zur "Nichtfortführung des Notariats" kann ergeben, dass die Zahlung auch bei Eigenkündigung nach Erreichen der Altersgrenze der Notare beansprucht werden kann.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 1. März 2012 - 3 Ca 241/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157; BGB § 387; BGB § 611; BNotO § 48a; BNotO § 56;

Tatbestand:

Zwischen den Parteien ist im Streit, ob der Klägerin gegenüber der Beklagten aufgrund einer Vereinbarung vom 3. Januar 2006 eine Abfindung zusteht und ob, für den Fall dass dieser Anspruch besteht, die Beklagte berechtigt ist, gegen die dann zu zahlenden 36.300,00 € brutto mit einem Betrag von 5.999,30 € netto wegen eingesetzter Fortbildungskosten für die Klägerin aufzurechnen.