LAG Köln - Urteil vom 11.09.2012
11 Sa 347/12
Normen:
BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 08.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 6977/11

Auslegung einer Altersteilzeitvereinbarung; Abänderung der Regelaltersgrenze

LAG Köln, Urteil vom 11.09.2012 - Aktenzeichen 11 Sa 347/12

DRsp Nr. 2013/7616

Auslegung einer Altersteilzeitvereinbarung; Abänderung der Regelaltersgrenze

- Einzelfall -

Die bloße Verständigung über einen früheren Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis führt durch Abschluss der Altersteilzeitvereinbarung nicht automatisch zu einer Abänderung der Versorgungszusage.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.02.2012 - 9 Ca 6977/11 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Höhe der Einstandspflicht des Beklagten als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung.