LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 15.03.2017
7 Sa 358/16
Normen:
BGB § 133; BGB § 157;

Auslegung einer Betriebsvereinbarung hinsichtlich eines Anspruchs auf Abfindung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.03.2017 - Aktenzeichen 7 Sa 358/16

DRsp Nr. 2017/14712

Auslegung einer Betriebsvereinbarung hinsichtlich eines Anspruchs auf Abfindung

Eine Regelung in einer Betriebsvereinbarung, wonach Mitarbeiter, die nicht vertragsgemäß und nicht zumutbar beschäftigt werden können, Anspruch auf Abfindung haben, ist dahin auszulegen, dass der Anspruch auf Abfindung darüber hinaus weiterhin voraussetzt, dass das Arbeitsverhältnis auch beendet worden ist.

Tenor

I.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 29. Juni 2016, Az. 12 Ca 241/16, unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger einen Aufhebungsvertrag folgenden Inhalts anzubieten:

a)

Das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis endet mit Zustandekommen dieser Aufhebungsvereinbarung.

b)

Die Beklagte zahlt an den Kläger eine Abfindung gemäß § 6 des Interessenausgleichs vom 2. September 2015 gemäß dem Berechnungsschema des Sozialplans Project Change der Z. KG vom 30. März 2010, mindestens 649.603,40 € brutto.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Von den Kosten erster Instanz haben der Kläger 2/3 und die Beklagte 1/3 zu tragen.

Von den Kosten zweiter Instanz haben der Kläger 1/2 und die Beklagte 1/2 zu tragen.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157;
1. 2. a. b. 3. a. b. 1. 2. a. b. 3. a. b.