Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 11.12.2012 abgeändert.
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist.
Die Verfügungsbeklagten haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|