1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist in der Sache die Zurechnung von Einkünften bei einer Personengesellschaft.
Die Kläger sind die beiden verbliebenen Gesellschafter der X Immo GmbH & Co. KG (im folgenden KG). Mit Abtretungsvertrag übertrugen einige Gesellschafter, darunter C, ihre Beteiligungen zum 31. März 2010 auf die Kläger.
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