FG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.04.2014
1 K 3542/13
Normen:
FGO § 63 Abs. 1 Nr. 1; FGO § 63 Abs. 2 Nr. 1; FGO § 65 Abs. 1 S. 1; AO § 26 S. 1; BGB § 133;

Auslegung einer Klageschrift Klage bei Zuständigkeitswechsel des FA während des Einspruchsverfahrens

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.04.2014 - Aktenzeichen 1 K 3542/13

DRsp Nr. 2015/20937

Auslegung einer Klageschrift Klage bei Zuständigkeitswechsel des FA während des Einspruchsverfahrens

1. Ist in einer Klageschrift ein Beklagter ausdrücklich und unmissverständlich benannt worden, kommt eine berichtigende Auslegung nach § 133 BGB nicht in Betracht. 2. Erfolgt die Klarstellung des richtigen Beklagten erst nach dem Ablauf der Klagefrist, ist sie von dem FG nicht mehr zu berücksichtigen und die Klage unzulässig. 3. Bei einem Zuständigkeitswechsel während des Einspruchsverfahrens ist die Einspruchsentscheidung vom neu zuständig gewordenen FA zu erlassen. Die Klage ist dann gegen das FA zu richten, das kraft seiner neuen Zuständigkeit die Einspruchsentscheidung erlassen hat.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

FGO § 63 Abs. 1 Nr. 1; FGO § 63 Abs. 2 Nr. 1; FGO § 65 Abs. 1 S. 1; AO § 26 S. 1; BGB § 133;

Tatbestand

Streitig ist in der Sache die Zurechnung von Einkünften bei einer Personengesellschaft.

Die Kläger sind die beiden verbliebenen Gesellschafter der X Immo GmbH & Co. KG (im folgenden KG). Mit Abtretungsvertrag übertrugen einige Gesellschafter, darunter C, ihre Beteiligungen zum 31. März 2010 auf die Kläger.