Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.02.2016 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Betriebsrentenanpassungen.
Der am 1937 geborene Kläger stand ab dem 01.04.1970 am Standort L in einem Arbeitsverhältnis bei den Farbenfabriken B AG und wurde Mitglied der Pensionskasse der B AG (B PK). Wegen der Einzelheiten des Arbeitsvertrages vom 01.04.1970 wird auf Bl. 35 ff. d.A. verwiesen.
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