Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 11.06.2013 - 4 Ca 801/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um eine Invalidenrente.
Die am 05. Juli 1951 geborene Klägerin ist seit dem 01. Januar 1969 auf der Grundlage des Arbeitsvertrages vom 02. Januar 2001 (vgl. Anlage 1 zur Klageschrift, Bl. 7-13 d.A.) bei dem Beklagten beschäftigt. Es besteht eine Versorgungszusage auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung auf der Grundlage der Versorgungsordnung "(A) Renten" (vgl. Anlage K2 zur Klageschrift, Bl. 14 ff. d.A.). Hier heißt es unter anderem:
1. Anwartschaft
...
1. 2.
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