OLG Thüringen - Beschluss vom 10.03.2014
3 W 15/14
Normen:
BGB § 133;

Auslegung einer Vollmachtsurkunde durch das Grundbuchamt

OLG Thüringen, Beschluss vom 10.03.2014 - Aktenzeichen 3 W 15/14

DRsp Nr. 2014/9669

Auslegung einer Vollmachtsurkunde durch das Grundbuchamt

Aus dem Bestimmtheitsgrundsatz und dem Erfordernis urkundlich belegter Eintragungsunterlagen resultieren Grenzen der Auslegung. Das Grundbuchamt hat in seiner Auslegung die Vollmachtsurkunde in ihrer Gesamtheit einzubeziehen und nicht nur isoliert auf einzelne Passagen abzustellen.

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuchamt - P. vom 10.06.2013 - Nichtabhilfeentscheidung vom 09.01.2014 - abgeändert. Das Grundbuchamt wird angewiesen, die beantragten Eintragungen, insbesondere die Löschung der in der zweiten Abteilung des im Betreff bezeichneten Grundbuchblatts unter lfd. Nr. 1 eingetragenen beschränkten persönlichen Dienstbarkeit nicht aus den Gründen dieser Entscheidungen abzulehnen.

Normenkette:

BGB § 133;

Gründe:

I.