OLG München - Endurteil vom 19.07.2023
7 U 4022/22
Normen:
BGB § 611; BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 30.06.2022 - Vorinstanzaktenzeichen O 11828/21

Auslegung eines Beratervertrages zwischen einer Gesellschaft und ihrem Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer hinsichtlich der Höhe der Verrechnung von Boni mit Darlehensforderungen der Gesellschaft

OLG München, Endurteil vom 19.07.2023 - Aktenzeichen 7 U 4022/22

DRsp Nr. 2023/9981

Auslegung eines Beratervertrages zwischen einer Gesellschaft und ihrem Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer hinsichtlich der Höhe der Verrechnung von Boni mit Darlehensforderungen der Gesellschaft

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 30.06.2022, Az. 12 HK O 11828/21, insoweit aufgehoben, als die Beklagte zur Zahlung weiterer 1.141,90 € nebst Zinsen, zur Zahlung von Zinsen aus einem Betrag von 29.027,21 € am 03.05.2021 und zur Zahlung von Zinsen aus 20.000 € am 13.01.2022 verurteilt worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Klage abgewiesen.

II.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

III.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

IV.

Das in Ziffer 1 genannte Urteil im Umfang seiner Bestätigung sowie dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

V.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611; BGB § 133; BGB § 157;

Gründe

I.

1. 2. 3.