FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 11.12.2019
2 K 1418/17
Normen:
BGB § 133;
Fundstellen:
DStRE 2021, 1076

Auslegung eines Einspruchsschreibens bei verheirateten Miterben

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.12.2019 - Aktenzeichen 2 K 1418/17

DRsp Nr. 2021/3570

Auslegung eines Einspruchsschreibens bei verheirateten Miterben

Legt ein Miterbe gegen seinen Erbschaftsteuerbescheid Einspruch ein, kann dieser Einspruch nicht als Einspruch auch des anderen Miterben ausgelegt werden, wenn aus dem Einspruchsschreiben eindeutig hervorgeht, dass die Einspruchseinlegung nur für den Einspruchseinlegenden selbst erfolgen sollte. In diesem Fall fehlt es an der Auslegungsbedürftigkeit und Auslegungsfähigkeit selbst dann, wenn die Miterben miteinander verheiratet sind (Abgrenzung zum Urteil des FG München vom 03.11.2014 7 K 1464/13, juris)

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.

Normenkette:

BGB § 133;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist strittig, ob der Einspruch gegen den Erbschaftsteuerbescheid vom 12. September 2014 und gegen den Änderungsbescheid vom 11. Mai 2016 in zulässiger Weise erhoben wurden.

Die Kläger sind laut gemeinschaftlichem Erbschein vom 8. April 2015 die gesetzlichen Erben der am 7. Februar 2015 verstorbenen Frau R. B. (nachfolgend Erblasserin genannt).

Noch zu ihren Lebzeiten beerbte die Erblasserin zusammen mit dem Kläger zu 1., ihrem Ehemann, dessen Schwester Frau A. B. zu je 1/2; diese verstarb am 1. April 2010.