Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.
Zwischen den Beteiligten ist strittig, ob der Einspruch gegen den Erbschaftsteuerbescheid vom 12. September 2014 und gegen den Änderungsbescheid vom 11. Mai 2016 in zulässiger Weise erhoben wurden.
Die Kläger sind laut gemeinschaftlichem Erbschein vom 8. April 2015 die gesetzlichen Erben der am 7. Februar 2015 verstorbenen Frau R. B. (nachfolgend Erblasserin genannt).
Noch zu ihren Lebzeiten beerbte die Erblasserin zusammen mit dem Kläger zu 1., ihrem Ehemann, dessen Schwester Frau A. B. zu je 1/2; diese verstarb am 1. April 2010.
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