Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hanau vom 09.07.2013 (Az.:
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 13.000,00 vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger nimmt die Beklagte auf Verlängerung eines Vertrages in Anspruch, der die Wasserlieferung zur Versorgung des Schlosses O1 betrifft.
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