BGH - Urteil vom 04.09.2002
XII ZR 268/99
Normen:
BGB §§ 581 582 133 157 ;
Vorinstanzen:
OLG Brandenburg,

Auslegung eines Pachtvertrages mit Nutzung von Inventar

BGH, Urteil vom 04.09.2002 - Aktenzeichen XII ZR 268/99

DRsp Nr. 2002/16269

Auslegung eines Pachtvertrages mit Nutzung von Inventar

Es überschreitet die der Revision nicht zugänglichen Grenzen der Vertragsauslegung , wenn der Tatrichter einen einheitlich vereinbarten Pachtzins für ein Gastronomieobjekt in einen Teil für die Nutzung des Objekts und einen Kaufpreisanteil für das Inventar aufspaltet, wenn die Vertragsparteien bei der Anbahnung des Vertrages zwar hierüber gesprochen haben, dies aber nicht Eingang in den Vertragstext gefunden hat.

Normenkette:

BGB §§ 581 582 133 157 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Ansprüche aus einem Pachtvertrag.