Auslegung eines Pachtvertrages mit Nutzung von Inventar
BGH, Urteil vom 04.09.2002 - Aktenzeichen XII ZR 268/99
DRsp Nr. 2002/16269
Auslegung eines Pachtvertrages mit Nutzung von Inventar
Es überschreitet die der Revision nicht zugänglichen Grenzen der Vertragsauslegung , wenn der Tatrichter einen einheitlich vereinbarten Pachtzins für ein Gastronomieobjekt in einen Teil für die Nutzung des Objekts und einen Kaufpreisanteil für das Inventar aufspaltet, wenn die Vertragsparteien bei der Anbahnung des Vertrages zwar hierüber gesprochen haben, dies aber nicht Eingang in den Vertragstext gefunden hat.