OLG München - Endurteil vom 14.01.2016
23 U 4433/14
Normen:
BGB § 631; BGB § 133;
Fundstellen:
BB 2016, 2130
Vorinstanzen:
LG Landshut, vom 23.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen O 902/14

Auslegung eines Rahmenvertrages über die Ausführung von Transporten

OLG München, Endurteil vom 14.01.2016 - Aktenzeichen 23 U 4433/14

DRsp Nr. 2016/1719

Auslegung eines Rahmenvertrages über die Ausführung von Transporten

Einer Vereinbarung zwischen einem Sägewerk und einer Spedition über die Ausführung bestimmter Transporte kann keine Verpflichtung des Sägewerks entnommen werden, sämtliche Transporte an die Spedition zu vergeben, wenn dies nach den übereinstimmenden Angaben beider Vertragsparteien zwar durchaus angedacht war, hierüber bei den Vertragsverhandlungen aber explizit nicht gesprochen und auch keine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Landgerichts Landshut vom 23.10.2014, Az. 1 HK O 902/14, abgeändert wie folgt:

1.1.

Es wird festgestellt, dass der Antrag der Klägerin, die Beklagte zu verurteilen, Auskunft zu gewähren über den Umfang der von ihr an andere Unternehmen als die Klägerin in der Zeit vom 25.09.2013 bis 24.09.2014 vergebenen Transportaufträge zur Belieferung ihrer Kunden in der Schweiz, erledigt ist.

1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1.6. 1.7. 2. 3. 4. 5.