OLG Saarbrücken - Beschluss vom 09.05.2023
5 W 28/23
Normen:
BGB § 133; BGB § 2084; BGB § 2087; FamFG § 352e Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Saarbrücken, vom 18.11.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 18 VI 771/21

Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Erbeinsetzung von Abkömmlingen

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.05.2023 - Aktenzeichen 5 W 28/23

DRsp Nr. 2023/7671

Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Erbeinsetzung von Abkömmlingen

Ein privatschriftliches Testament, in dem die Erblasserin zunächst die frühere Erbeinsetzung ihrer Abkömmlinge für "ungültig" erklärt, ihnen sodann ihre beiden Hausanwesen (anteilig) zuweist und abschließend anordnet, das "Bargeld" solle auf "meine drei Kinder" verteilt werden, kann im Einzelfall dahin auszulegen sein, dass es jenseits dieser auf einzelne Gegenstände beschränkten Aufteilung, die den Nachlass nicht erschöpfte und auch sonst keinen Willen zur Bestimmung eines anderen Rechtsnachfolgers erkennen lässt, bei der gesetzlichen Erbfolge verbleiben soll.

1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 25. Dezember 2022 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom 18. November 2022 in Verbindung mit dem Nichtabhilfebeschluss vom 17. April 2023 - 18 VI 771/21 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 65.166,- Euro.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 2084; BGB § 2087; FamFG § 352e Abs. 1;

Gründe:

I.