Die Entscheidung der Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg, vom 26. Juni 2012 wird auf die sofortige Beschwerde hin aufgehoben und der Antrag auf Durchführung des Nachprüfungsverfahrens zurückgewiesen.
Der Antragstellerin werden die Kosten des Verfahrens beider Instanzen einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin auferlegt, mit Ausnahme der durch das Verfahren nach §
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