BGH - Urteil vom 25.10.2000
XII ZR 136/98
Normen:
BGB § 765 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2001, 727
NZM 2001, 425
Vorinstanzen:
OLG Bremen,

Auslegung eines Vertrages über die Verpachtung einer auf Kosten des Verpächters gebauten Gaststätte

BGH, Urteil vom 25.10.2000 - Aktenzeichen XII ZR 136/98

DRsp Nr. 2000/9998

Auslegung eines Vertrages über die Verpachtung einer auf Kosten des Verpächters gebauten Gaststätte

1. Haben die Parteien eines gewerblichen Pachtvertrages vereinbart, daß Zusatzeinrichtungen für den Betrieb einer Gaststätte zunächst auf Kosten des Verpächters einzubauen sind und daß eine Amortisation durch erhöhe Mietzahlungen verteilt auf 20 Jahre erfolgen soll, so steht dem Verpächter bei vorzeitiger Vertragsbeendigung ein Anspruch auf Erstattung des noch nicht amortisierten Betrages zu. Dem steht allerdings ein Anspruch des Pächters auf Wertausgleich wegen der vorgenommenen Investitionen zu. 2. Dieser Einwand (dolo petit) kann zwar nicht die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern entgegengesetzt werden. Die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft erfolgt jedoch zu Unrecht, so daß gezahlte Beträge zu erstatten sind.

Normenkette:

BGB § 765 ;

Tatbestand:

Der Kläger verlangt von der Beklagten aus abgetretenem Recht der Sparkasse in B. (im folgenden: Sparkasse) den Betrag zurück, den diese als Bürge für den Kläger an die Beklagte geleistet hat.