Auf die Berufung des Klägers wird das am 03.07.2013 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Frankfurt (Oder), Az.: 14 O 252/12, teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.280,00 Euro sowie 234,96 Euro vorgerichtliche Anwaltskosten, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.06.2013, zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|