Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 08.11.2019 -
Die Beklagten werden verurteilt, die Geschäftsräume im Erdgeschoss, Mitte des Wohn- und Geschäftshauses in der ... Straße 89 in... P..., ca. 123 m² groß (Gewerbeeinheit Nr. ...) nebst Keller, ca. 47 m² groß, sowie die Kfz-Freiflächenstellplätze wie sie sich aus dem als Anl. K2 beigefügten Lageplan entnehmen lassen, an die Kläger zu 2 und 3 herauszugeben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehenden Berufungen werden zurückgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 19.000,00 € festgesetzt
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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