BGH - Urteil vom 05.05.1977
VII ZR 85/76
Fundstellen:
BGHZ 68, 379
MDR 1977, 832
DB 1977, 1455
NJW 1977, 1345
Vorinstanzen:
OLG Celle, vom 15.03.1976
LG Stade,

Bauarbeiten zur Schadensminderung bei Konkurseröffnung einer Firma; Finanzielle Leistungsfähigkeit einer Auffanggesellschaft; Vereinbahrung über die Ausführung von Handwerkertätigkeiten

BGH, Urteil vom 05.05.1977 - Aktenzeichen VII ZR 85/76

DRsp Nr. 2012/11646

Bauarbeiten zur Schadensminderung bei Konkurseröffnung einer Firma; Finanzielle Leistungsfähigkeit einer Auffanggesellschaft; Vereinbahrung über die Ausführung von Handwerkertätigkeiten

Lehnt es der Konkursverwalter ab, einen vom Gemeinschuldner und vom Besteller bei Konkurseröffnung nicht vollständig erfüllten Bauvertrag an Stelle des Gemeinschuldners zu erfüllen, so kann er nur dann vom Besteller etwas zur Masse zurückverlangen, wenn der Wert der Teilleistungen des Gemeinschuldners den dem Vertragsgegner durch die Erfüllungsverweigerung entstandenen Schaden übersteigt.

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts in Celle vom 15. März 1976 wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Tatbestand