Autor: Griebel |
Die rückständige Miete fällt im Rahmen der Haftungsfortdauer nach § 1123 Abs. 2 Satz 1 BGB in die Zwangsverwaltungsmasse: Allerdings werden nur die innerhalb des letzten Jahres vor dem Wirksamwerden der Beschlagnahme fällig gewordenen Mietrückstände erfasst. Der Zwangsverwalter kann diesen Anspruch auch dann geltend machen, wenn das Mietverhältnis vor der Beschlagnahmewirkung beendet war.22)
Beispiel:Der Mieter ist mit der monatlich im Voraus geschuldeten Miete 16 Monate im Verzug. Am 01.09.2021 erfolgt die Beschlagnahme nach § 148 Abs. 1 ZVG. Lösung: |
Für die Mietvorauszahlungsverpflichtung enthält § 1123 Abs. 2 Satz 2 BGB eine modifizierende Regelung dahingehend, dass die Enthaftung nicht für den Teil der Forderung gilt, der das Entgelt für eine Mietzeit nach der Beschlagnahme darstellt.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|