Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin - Zivilkammer 67 - vom 3. Mai 2022 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als bezüglich des Auskunftsverlangens der Klägerin zum Nachteil der Beklagten erkannt worden ist.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Mitte vom 18. November 2021 teilweise abgeändert und die auf Erteilung von Auskunft gerichtete Klage in vollem Umfang abgewiesen. Die weitergehende Berufung bleibt zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz haben die Klägerin 60 % und die Beklagte 40 %, von den Kosten des Rechtsstreits in zweiter Instanz die Klägerin 40 % und die Beklagte 60 % zu tragen.
Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
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