LG Köln - Urteil vom 20.06.1991
1 S 28/91
Normen:
BGB §§ 535, 549 ;
Fundstellen:
WuM 1991, 483
Vorinstanzen:
AG Köln, vom 27.11.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 209 C 133/90

Begriff der Wohngemeinschaft

LG Köln, Urteil vom 20.06.1991 - Aktenzeichen 1 S 28/91

DRsp Nr. 2001/10211

Begriff der Wohngemeinschaft

Von einer Wohngemeinschaft kann regelmäßig erst bei einer Mietergemeinschaft von drei Personen ausgegangen werden. Demgegenüber ist bei einer lediglich aus zwei Personen bestehenden Mietergemeinschaft für den Vermieter regelmäßig nicht ersichtlich, in welcher Beziehung diese zueinander stehen, so daß er nicht verpflichtet ist, in den Wechsel eines Mieters einzuwilligen.

Normenkette:

BGB §§ 535, 549 ;

Tatbestand:

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 ZPO abgesehen

Entscheidungsgründe:

Die form- und fristgerecht eingelegte Berufung ist zulässig. Sie hat auch in der Sache Erfolg.

Die Klägerinnen haben gegen den Beklagten keinen Anspruch, darin einzuwilligen, dass die Klägerin ... aus dem Mietverhältnis hinsichtlich der Wohnugung ..., erstes Obergeschoss, ausscheidet, und Frau ..., ... in den Mietvertrag an deren Stelle mit allen Rechten und Pflichten eintritt.