1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 22.06.2016 (
2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über den Umfang der nach § 26 der Sonderregelungen 2012 für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den operativen FS-Diensten (SR FS-Dienste) vom 23.03.2012 geregelten Regenerationskuren für Lotsinnen, Lotsen und Supervisors Flugverkehrskontrolldienst.
Wegen des Sach- und Streitstands in erster Instanz wird gemäß §
Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben. Auf die Entscheidungsgründe (Bl. 132 - 136 d.A) wird ebenfalls Bezug genommen.
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