LAG Hamburg - Urteil vom 02.03.2017
8 Sa 58/16
Normen:
TV-Sonderregelungen FS-Dienste § 26; BGB § 133;
Vorinstanzen:
ArbG Hamburg, vom 22.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 28 Ca 449/15

Begriff des Kurtages in den Sonderregelungen für Regenerationskuren der Fluglotsen

LAG Hamburg, Urteil vom 02.03.2017 - Aktenzeichen 8 Sa 58/16

DRsp Nr. 2017/16329

Begriff des „Kurtages" in den Sonderregelungen für Regenerationskuren der Fluglotsen

§ 26 SR FS-Dienste ist dahingehend auszulegen, dass die Kurtage dem Mitarbeiter vollständig in der Kureinrichtung zur Verfügung stehen müssen. An- und Abreisetage sind keine Kurtage im Sinne der Regelung.

»§ 26 SR FS-Dienste ist dahingehend auszulegen, dass die Kurtage dem Mitarbeiter vollständig in der Kureinrichtung zur Verfügung stehen müssen. An- und Abreisetage sind keine Kurtage im Sinne der Regelung.«

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 22.06.2016 (28 Ca 449/15) wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TV-Sonderregelungen FS-Dienste § 26; BGB § 133;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über den Umfang der nach § 26 der Sonderregelungen 2012 für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den operativen FS-Diensten (SR FS-Dienste) vom 23.03.2012 geregelten Regenerationskuren für Lotsinnen, Lotsen und Supervisors Flugverkehrskontrolldienst.

Wegen des Sach- und Streitstands in erster Instanz wird gemäß § 69 II ArbGG auf die Feststellungen im angefochtenen Urteil (Bl. 130 - 131 d.A.) Bezug genommen.

Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben. Auf die Entscheidungsgründe (Bl. 132 - 136 d.A) wird ebenfalls Bezug genommen.