BFH - Urteil vom 18.07.2023
IX R 17/22
Normen:
AO § 122 Abs. 2 Nr. 1, § 129, § 173 Abs. 1 Nr. 2, § 173a, § 174 Abs. 1; BGB § 133;
Fundstellen:
AO-StB 2023, 362
BB 2023, 2581
BB 2023, 2914
DB 2023, 2925
DStR 2023, 2429
DStRE 2023, 1401
NZA 2023, 1518
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 21.09.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 203/21

Begriff des Schreib- oder Rechenfehlers im Sinne von § 173a AOZulässigkeit der Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheides nach Übermittlung unzutreffender Daten über das ELSTER-Portal

BFH, Urteil vom 18.07.2023 - Aktenzeichen IX R 17/22

DRsp Nr. 2023/13881

Begriff des Schreib- oder Rechenfehlers im Sinne von § 173a AO Zulässigkeit der Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheides nach Übermittlung unzutreffender Daten über das ELSTER-Portal

1. Ein "Verklicken" beim Import von steuerlichen Daten in das ELSTER-Portal ist kein nach § 173a AO korrigierbarer Schreibfehler.2. § 173a AO ist nicht bei sonstigen offenbaren Unrichtigkeiten, die dem Steuerpflichtigen bei der Erstellung seiner Steuererklärung unterlaufen sind, anwendbar (Bestätigung der Senatsentscheidung vom 27.04.2022 - IX B 57/21).

Tenor

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 21.09.2022 - 9 K 203/21 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Normenkette:

AO § 122 Abs. 2 Nr. 1, § 129, § 173 Abs. 1 Nr. 2, § 173a, § 174 Abs. 1; BGB § 133;

Gründe

I.

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Ehegatten und werden für das Streitjahr 2018 zur Einkommensteuer zusammen veranlagt.

Im August 2019 übermittelten die Kläger ihre Einkommensteuererklärung für das Streitjahr über das Portal "ELSTER Formular" der Finanzverwaltung. Sie erklärten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen sowie Vermietung und Verpachtung.