Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 20.02.2014 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe der dem Kläger zustehenden Abfindung aus dem im Kündigungsschutzverfahren geschlossenen Vergleich der Parteien.
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