Bestimmungen über Kontoeröffnung und Erteilung einer Einzugsermächtigung in einem Wohnraum-Mietvertrag
LG Köln, Urteil vom 16.05.2002 - Aktenzeichen 1 S 205/01
DRsp Nr. 2003/16751
Bestimmungen über Kontoeröffnung und Erteilung einer Einzugsermächtigung in einem Wohnraum-Mietvertrag
Die Klausel in einem Formularmietvertrag über Wohnraum, die den Mieter verpflichtet, ein Konto zu eröffnen, eine Bankverbindung - mit Ausnahme der Postbank - zu benennen und eine Einzugsermächtigung zu erteilen, verstößt für sich gesehen nicht gegen das Verbot unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders (§ 9AGBG). Falls jedoch aufgrund der sonstigen Vertragsgestaltung unklar ist, welche (Zahlungs-)Forderungen des Vermieters von der Einzugsermächtigung erfasst werden, ist die Klausel wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam.