LAG Köln - Urteil vom 12.07.2012
7 Sa 1332/11
Normen:
BetrAVG § 1; BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 29.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 638/11

Betriebliche Altersversorgung; Auslegung einer Zusage an einen Unternehmensgründer; Grundsatz gelebte Vertragspraxis

LAG Köln, Urteil vom 12.07.2012 - Aktenzeichen 7 Sa 1332/11

DRsp Nr. 2012/22438

Betriebliche Altersversorgung; Auslegung einer Zusage an einen Unternehmensgründer; Grundsatz "gelebte Vertragspraxis"

1.) Zur Auslegung des Umfangs der Zusage einer betrieblichen Altersversorgung an einen Unternehmensgründer und späteren Berater/Arbeitnehmer.2.) Zur Frage, inwieweit das Kriterium der "gelebten Vertragspraxis" zur Auslegung einer Altersversorgungszusage vor Eintritt des Versorgungsfalles herangezogen werden kann.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29.09.2011 in Sachen 6 Ca 638/11 wird kostenpflichtig zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Verpflichtung der Beklagten, die bei der A Lebensversicherung geführten Lebensversicherungen Nr. 2 , 2 , 2 , 2 , 2 und 2 ohne finanzielle Belastung und unter Ausgleich etwaiger steuerlicher Belastungen bei Beendigung des zwischen den Parteien bestehenden Arbeitsverhältnisses auf den Kläger zu übertragen, zusätzlich zu der unstreitigen Verpflichtung der Beklagten besteht, dem Kläger ein lebenslanges Ruhegeld in Höhe von monatlich 5.000,00 DM (= 2.556,46 €) nach Maßgabe der Direktzusage vom 10.01.1985 zu zahlen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG § 1; BGB § 133; BGB § 157;

Tatbestand