LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 23.10.2017
4 Sa 130/16
Normen:
BGB § 133; BGB § 151; BGB § 157; BGB § 242; BGB § 611a;
Vorinstanzen:
ArbG Magdeburg, vom 10.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 3437/14

Betriebliche Übung durch wiederholte Vergütungsanpassungen an entsprechende Tarifsteigerungen des TVöD ohne Vorbehalt und ohne Bezugnahme auf einen Haustarifvertrag

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.10.2017 - Aktenzeichen 4 Sa 130/16

DRsp Nr. 2018/6458

Betriebliche Übung durch wiederholte Vergütungsanpassungen an entsprechende Tarifsteigerungen des TVöD ohne Vorbehalt und ohne Bezugnahme auf einen Haustarifvertrag

Gibt die Arbeitgeberin nach Abschluss eines Haustarifvertrages in einem Zeitraum von rund sechs Jahren acht Tariflohnerhöhungen gemäß den Entgelttabellen des TVöD jeweils pünktlich an die Beschäftigten ihres Klinikums weiter, entsteht eine entsprechende Anpassungspraxis aufgrund betrieblicher Übung; acht Vergütungsanpassungen in sechs Jahren ohne jeden Vorbehalt und ohne jedwede Bezugnahme auf den Haustarifvertrag zeugen von einer eindeutig gelebten und geübten Vertragspraxis und stellen hinreichende Anhaltspunkte dafür dar, dass die Arbeitgeberin die Tariflohnerhöhungen des TVöD dauerhaft übernehmen will.

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 10.03.2016 - 6 Ca 3437/14 HBS - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für die Zeit vom 01.03.2014 bis 28.02.2015 916,68 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf

90,00 Euro seit dem 01.05.2014

90,00 Euro seit dem 01.06.2014

90,00 Euro seit dem 01.07.2014

90,00 Euro seit dem 01.08.2014

90,00 Euro seit dem 01.09.2014

90,00 Euro seit dem 01.10.2014

90,00 Euro seit dem 01.11.2014

90,00 Euro seit dem 01.12.2014