1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 08.08.2016 -
...2. "Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin über den 01.01.2016 hinaus ein Gehalt nach 97 Prozent der Entgeltgruppe 8 Stufe 6 TVöD/VKA anteilig für eine 30-Stunden-Woche in der jeweils gültigen Fassung zu zahlen."
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
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