LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 23.10.2017
4 Sa 297/16
Normen:
BGB § 133; BGB § 151; BGB § 157; BGB § 242; BGB § 611a;
Vorinstanzen:
ArbG Magdeburg, vom 08.08.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 185/16

Betriebliche Übung durch wiederholte Vergütungsanpassungen an entsprechende Tarifsteigerungen des TVöD ohne Vorbehalt und ohne Bezugnahme auf einen Haustarifvertrag

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.10.2017 - Aktenzeichen 4 Sa 297/16

DRsp Nr. 2018/6469

Betriebliche Übung durch wiederholte Vergütungsanpassungen an entsprechende Tarifsteigerungen des TVöD ohne Vorbehalt und ohne Bezugnahme auf einen Haustarifvertrag

Gibt die Arbeitgeberin nach Abschluss eines Haustarifvertrages in einem Zeitraum von rund sechs Jahren acht Tariflohnerhöhungen gemäß den Entgelttabellen des TVöD jeweils pünktlich an die Beschäftigten ihres Klinikums weiter, entsteht eine entsprechende Anpassungspraxis aufgrund betrieblicher Übung; acht Vergütungsanpassungen in sechs Jahren ohne jeden Vorbehalt und ohne jedwede Bezugnahme auf den Haustarifvertrag zeugen von einer eindeutig gelebten und geübten Vertragspraxis und stellen hinreichende Anhaltspunkte dafür dar, dass die Arbeitgeberin die Tariflohnerhöhungen des TVöD dauerhaft übernehmen will.

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 08.08.2016 - 2 Ca 185/16 HBS - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es statt des Tenors zu 2. dieses Urteils des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 08.08.2016 aufgrund teilweiser Klagerücknahme dort nunmehr heißt:

...2. "Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin über den 01.01.2016 hinaus ein Gehalt nach 97 Prozent der Entgeltgruppe 8 Stufe 6 TVöD/VKA anteilig für eine 30-Stunden-Woche in der jeweils gültigen Fassung zu zahlen."

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.