Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 02. Mai 2017 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger beginnend mit dem 01. Juli 2017 über den Betrag von 7.832,77 € hinaus jeweils zum ersten eines Monats einen Betrag in Höhe von 424,53 € brutto zu zahlen.
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