BFH - Urteil vom 07.11.1991 (IV R 50/90) - DRsp Nr. 1996/11314
BFH, Urteil vom 07.11.1991 - Aktenzeichen IV R 50/90
DRsp Nr. 1996/11314
»Eine Betriebsveräußerung liegt auch vor, wenn eine Partenreederei das in ihr wirtschaftliches Eigentum übergegangene betriebsbereite Schiff noch vor Aufnahme des zunächst geplanten Schiffahrtsbetriebs veräußert.«