BFH - Urteil vom 13.11.1991 (I R 129/90) - DRsp Nr. 1996/11344
BFH, Urteil vom 13.11.1991 - Aktenzeichen I R 129/90
DRsp Nr. 1996/11344
»Rückstellungen eines Herstellers wegen Gewährleistungsverpflichtungen gegenüber seinen Vertragshändlern sind hinsichtlich des verwendeten Ersatzteilmaterials unter Zugrundelegung der Händler-Nettopreise zu bilden, wenn die vereinbarte Gewährleistungsverpflichtung nicht durch Naturalersatz, sondern durch Erteilung einer Gutschrift für das verwendete Ersatzteil zu erfüllen ist.«