I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist schwerbehindert. Der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit beträgt 100 %. In ihrem Schwerbehindertenausweis ist das Merkmal "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) vermerkt.
Während eines Auslandsaufenthalts in Südfrankreich im Streitjahr 1985 wurde ihr PKW, der auf einem Parkplatz abgestellt war, von einem anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt. Von ihm war bis zum Zeitpunkt der Entscheidung des Finanzgerichts (FG) ein Ersatz des Schadens nicht zu erlangen. An Reparaturkosten mußte die Klägerin insgesamt einen Betrag von 3.563 DM aufwenden.
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