Der Kläger war als Fliesenleger nichtselbständig tätig. Er unternahm im Streitjahr 1984 an 135 Tagen überwiegend mehrtägige Dienstreisen. Dabei übernachtete er in Pensionen, Gasthöfen usw. Die tatsächlichen Übernachtungskosten sind unbekannt. Der Arbeitgeber zahlte dem Kläger steuerfreie Auslösungen in Höhe von 40 DM täglich.
In seinem Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich für das Streitjahr 1984 berechnete der Kläger seine Werbungskosten wie folgt:
Verpflegungsmehraufwand
135 Tage x 37 DM 4.995 DM
Übernachtungskosten
112 Tage x 37 DM 4.144 DM
abzüglich Auslösungen
135 Tage x 40 DM 5.400 DM
--------
Werbungskostenabzug 3.739 DM.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|