BFH - Urteil vom 28.11.1991 (XI R 2/87) - DRsp Nr. 1996/11274
BFH, Urteil vom 28.11.1991 - Aktenzeichen XI R 2/87
DRsp Nr. 1996/11274
»1. Eine Erbauseinandersetzung kann auch in der Weise durchgeführt werden, daß einem Erben ein Wohnrecht in dem einen anderen Miterben zugeteilten Gebäude eingeräumt wird. Dieses Wohnrecht ist nicht gegen Entgelt bestellt.2. Die Ablösung des Wohnrechts durch den Miterben führt zu nachträglichen Anschaffungskosten.«