I. Die Klägerin und Revisionsklägerin zu 1. (Klägerin zu 1.) war eine OHG (OHG), an der im Streitjahr 1973 die Klägerin und Revisionsklägerin zu 2. - Klägerin zu 2. - ( - W. -) und deren Schwiegersohn L. als Gesellschafter beteiligt waren. Der Ehemann der W. war bis zu seinem Tode am 24. November 1968 ebenfalls Gesellschafter der OHG. Er war außerdem alleiniger Eigentümer des Grundstücks S-Weg in G, das er der OHG zur betrieblichen Nutzung überlassen hatte.
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