BFH - Urteil vom 30.07.1991
IX R 123/90
Normen:
EStG (1983) § 9 Abs. 1 S. 1, 3 Nr. 7, § 21 ;
Fundstellen:
BB 1991, 2365
BB 1992, 1624
BFHE 165, 253
BStBl II 1992, 30
Vorinstanzen:
FG Köln,

BFH - Urteil vom 30.07.1991 (IX R 123/90) - DRsp Nr. 1996/11152

BFH, Urteil vom 30.07.1991 - Aktenzeichen IX R 123/90

DRsp Nr. 1996/11152

»Anschaffungsnaher Aufwand kann ausnahmsweise auch bei Instandsetzungsarbeiten entstehen, die zwar erst nach Ablauf von drei Jahren seit dem Erwerb des Gebäudes durchgeführt werden, aber einen schon im Zeitpunkt der Anschaffung vorhandenen erheblichen Instandhaltungsrückstand aufholen. Diese Fallgestaltung kommt in Betracht, wenn ein älteres Mietwohngebäude im Anschluß an den verbilligten Erwerb gleichsam in Raten erneuert und modernisiert wird.«

Normenkette:

EStG (1983) § 9 Abs. 1 S. 1, 3 Nr. 7, § 21 ;

Gründe: