Der Kläger nimmt als Verbraucherschutzverein die Interessen der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung im Sinne von §
§ 1 Vertragsabschluß
Der Käufer ist drei Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Lehnt der Verkäufer nicht binnen drei Wochen nach Auftragserteilung die Annahme ab, gilt die Bestätigung als erteilt.
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