Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 24. April 2015 -
Die Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens trägt die Klägerin zu 10 Prozent, die Beklagte zu 90 Prozent.
Die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens trägt die Klägerin zu 37 Prozent, die Beklagte zu 63 Prozent.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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