cc) Sicherung des Vorsteuerabzugs - Pflichten des Mieters

Autor: Emmert

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Der Verzicht des Vermieters auf die Steuerbefreiung ist wie ausgeführt nur unter den Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 UStG möglich. Soweit dies vom Mieter abhängt, sollte sich der Vermieter gegen ein vorsteuerabzugsschädliches Verhalten des Mieters im Mietvertrag absichern.

Es empfiehlt sich daher vor allem die Aufnahme folgender Vereinbarungen:

- Nachweispflicht: Da der Vermieter gegenüber dem Finanzamt für die Ausübung der Option nachweispflichtig ist, sollte der Mieter verpflichtet werden, ggf. jährlich nachzuweisen, dass er das Mietobjekt nur zur Verteidigung von Umsätzen verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Insbesondere sollte der Mieter verpflichtet werden, dem Vermieter jene Nachweise vorzulegen, die dieser benötigt, um seinerseits seine Nachweispflicht gegenüber den Behörden gem. § 9 Abs. 2 Satz 2 UStG zu erfüllen.26)

- Verbot von Ausschlussumsätzen: Der Mieter sollte verpflichtet werden, in dem Mietobjekt nur solche Umsätze zu tätigen, die nicht zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs führen. Ist die Untervermietung gestattet, hat der Mieter seinerseits zur Umsatzsteuer zu optieren und die Verpflichtung zur Vermeidung von Ausschlussumsätzen an den Untermieter - und dieser ggf. seinen Untermietern - weiterzugeben.