cc) Überschuldung

Autor: Griebel

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Eine Überschuldung ist gegeben, wenn das Vermögen des künftigen Insolvenzschuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, also die Passiva die Aktiva übersteigen. Im Hinblick auf den Überschuldungsstatus ist bei negativer Fortbestehensprognose von den Zerschlagungswerten auszugehen, bei positiver Fortbestehensprognose ist dagegen nur dann von einer Überschuldung auszugehen, sofern alle vorhandenen Vermögenswerte vollständig aufgedeckt worden sind und immer noch eine bilanzielle Unterdeckung vorliegen sollte.


1)

Dahl/Linnenbrink in Gulhling/Günther, Kapitel 12 Rdn. 5.