Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 21.03.2014 wird zurückgewiesen.
I.
Der Kläger (Beschwerdeführer) begehrt gemäß seinem Klageantrag vom 16.05.2013 in der Hauptsache (Verfahren S 18 AY 11/13 vor dem Sozialgericht Würzburg -
Der Kläger beantragte bei der Beklagten (Beschwerdegegnerin) am 21.03.2011 Leistungen nach dem
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