Autor: Griebel |
Sofern der Vermieter die Mietsache deutlich unter der ortsüblichen Miete an den Mieter vermietet haben sollte, kann der Insolvenzverwalter diese Vereinbarung nicht unter Berufung auf § 134 InsO anfechten.29)
29) | OLG München, Beschl. v. 21.06.2013 - 14 U 579/13, ZIP 2013, |
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